AGBs

I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.


II. 
Vertragsabschluß, Anbot, Kostenvoranschlag

  1. a) Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Angestellten, Zustellern, Monteuren abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  2. b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluß einer Auftragsbestätigung. Das Ausführen der vom Kunden bestellten Leistungen bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluß. Bei sämtlichen Bestellungen gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt schriftlich Einwendungen erhebt, bzw Änderungen am Auftrag vornimmt.
  3. c) Von uns erstellte Kostenvoranschläge, Grobkonzepte und Grobkalkulationen sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich. Ebenso sind die von uns erstellten Ideen- bzw Realisierungskonzepte entgeltlich. Für die Erstellung dieser Leistungen wird ein Stundenhonorar von € 100,00 (exkl. USt) verrechnet. Ein für diese Leistungen bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

 

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

  1. a) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
  2. b) Zur Abdeckung unseres Aufwandes und Vorleistungen sind wir berechtigt Vorauszahlungen bis zur Höhe von 90% der Angebotssumme zu verlangen.
  3. c) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.

 

V. Vertragsrücktritt

  1. a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt VII) bzw bei Fehlen der für die Verwirklichung des Projektes notwendigen Unterstützung des Kunden oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir die Wahl, einen pauschalierten verschuldensunabhängigen Schadenersatz von zumindest 30 % des Bruttorechnungsbetrages, der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
  2. b) Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, wie zB bei Wechselprotest, Klagsführungen oder Exekutionsverfahren, sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes kommen die Bestimmungen von Punkt V.a) dieser AGB zur Anwendung. Bei Vorliegen der unter Punkt V.b) angeführten Umstände werden sämtliche unsere Forderungen ohne Rücksicht auf Fälligkeitsvereinbarungen sofort zur Zahlung fällig.
  3. c) Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten verschuldensunabhängigen Schadenersatz in der Höhe von zumindest 30 % des Bruttorechnungsbetrages, der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
  4. d) Fällt die Auflösung des Vertrages gem Punkt V. a)-c) dieser AGB in die Stornofristen gem Punkt VII. dieser AGB erhöht sich der vom Kunden zu zahlende pauschalierte verschuldensunabhängige Schadenersatz auf die jeweils angeführten Prozentsätze, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegen.

 

VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 30,00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, zB die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes.

VII.Stornobedingungen / Konventionalstrafe

  1. Alle von uns geleisteten Vorarbeiten, wie konzeptionelle und organisatorische Leistungen sind im Falle der Stornierung durch den Kunden in voller Höhe zu bezahlen.
  2. b) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen werden nachstehende Stornogebühren / Konventionalstrafen jeweils in Prozent der Bruttoauftragssumme verrechnet:
  • Storno bis 8 Wochen vor Event 30%
  • Storno bis 4 Wochen vor Event 50%
  • Storno bis 2 Wochen vor Event 80%
  • Storno kürzer als 2 Wochen vor Event 100%

 

VIII. Copyright

  1. a) Das Urheber- und Nutzungsrecht für sämtliche von uns erstellten Ideen, Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepte und Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie auch Teilen davon stehen ins unserem Eigentum. Der Kunde erwirbt lediglich das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Nutzungsentgelt ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weiter zu übertragen. Sollte unsere Leistung über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehen, ist hiefür unsere Zustimmung erforderlich. Wir sind berechtigt, hiefür eine gesonderte Vergütung zu verlangen, wonach sich diese Vergütung nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer für die Bereiche PR/Werbung/Eventmanagement richtet. Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Das Urheberrecht ist NICHT übertragbar.
  2. b) Die Weitergabe der von uns erstellten Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstiger Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
  3. c) Werden zur Durchführung eines Auftrages vom Kunden eigene Unterlagen (Bilder, Texte etc) zur Verfügung gestellt, so verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde zur Verwertung oder Nutzung dieser Unterlagen berechtigt ist. Über Verlangen von uns hat der Kunde das Bestehen dieser Rechte schriftlich nachzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur diesbezüglich von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Wir sind berechtigt, den Namen des Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen und diese Referenzliste ohne Entgeltanspruch des Kunden zu veröffentlichen oder weiter zu geben.
  4. d) Für jeden Verstoß gegen Punkt VIII a) und b) verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung einer verschuldensunabhängigen, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Vertragsstrafe von € 10.000,00.

IX. Lieferfrist

  1. a) Zur Leistungsausführung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung der Veranstaltung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle im Vorfeld festgelegten oder üblicherweise vorausgesetzten technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
  2. c) Sollten wir im Falle höherer Gewalt oder von uns nicht verschuldeter Umstände nicht in der Lage sein unsere vereinbarten Leistungen zu erbringen kann der Kunde keine Ansprüche insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes gegen uns geltend machen.

 

 

X. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 8010 Graz.

 

XI. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungsverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

XII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
  2. b) Den Kunden trifft stets die Beweislast dafür, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war. Wir sind berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten. Mit dieser Abtretung werden wir von unserer Gewährleistungsverpflichtung befreit.
  3. c) Allfällige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Tagen ab Leistungserbringung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Fehlmengen und Transportschäden müssen bei Übernahme der Ware auf dem Liefer- bzw. Transportschein vermerkt und vom Fahrer bestätigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

XIII. Schadenersatz

  1. a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Geltendmachung von mittelbaren Schäden und Verdienstentgang gegen uns ist ausgeschlossen
  2. b) Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die absolute Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 

XIV. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

  1. a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
  2. b) Bei Zurückforderung bzw Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
  3. c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.
  4. d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
  5. e) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

XVI. Forderungsabtretungen, Aufrechnungsverbot

  1. a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
  2. b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
  3. c) Der Kunde kann mit seinen Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen, nur dann gegen unsere Forderungen aufrechnen, wenn wir diese Forderungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben und sie fällig sind.

 

XVII. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVIII. Terminsverlust
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

 

XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens in 8054 Graz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

XX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

  1. a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet
  2. b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

XXI. Sonstiges

  1. a) Ein von uns beauftragter Künstler hat das Recht, sein Programm den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Sollte der Kunde von ihm zugesagte Rahmenbedingungen wie Bühnenbeschaffenheit, Licht- und Tontechnik, Garderobe, Catering, Hotelreservierungen etc nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen, liegt ein Auftrittshinderungsgrund bei vollem Entgeltanspruch vor.
  2. b) Sollte der Kunde vereinbarte Zeitpläne bzw Veranstaltungstermine ändern, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den durch die Verspätung entstandenen Mehraufwand zu verrechnen. Für den Fall der Vertragsauflösung kommt Punkt VII.b) dieser AGB zur Anwendung.
  3. c) Mangels entgegen stehender schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche behördlichen Auflagen und Vorschriften einzuhalten.

XXII.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

 

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